Zytostatika-Ausschreibungen laufen noch bis Ende August

Die Versorgung mit parenteralen Onkologischen Zubereitungen ist weiterhin bis Ende August über bestimmte Vertragsapotheken geregelt. Hierauf weisen die „Arbeitsgemeinschaft parenterale Zubereitungen“ für einzelne Ersatzkassen, die Service GmbH SpectrumK für einzelne Betriebskrankenkassen und die AOK Rheinland/Hamburg hin.

Mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz sollten zwar bestehende Verträge gekündigt werden, dies jedoch erst nach einer dreimonatigen Übergangsfrist. Dass auch während der Übergangsfrist die lieferbezogene Exklusivität gilt, ist gerichtlich bestätigt. Somit müssen die onkologischen Zubereitungen weiterhin von den entsprechenden Vertragsapotheken beliefert werden. Die Krankenkassen hatten die verordnenden Praxen direkt informiert.

Ab September können die herstellenden Apotheken wieder frei gewählt werden, jedoch müssen von den Apotheken dann bestehende Rabattverträge berücksichtigt werden.

https://www.kvno.de/60neues/2017/zytostatika/index.html