Verordnungssoftware soll schneller aktualisiert werden – Kürzere Aktualisierungszyklen für Verordnungssoftware vereinbart

In der Verordnungssoftware der Niedergelassenen ist ab dem 1. April 2018 eine monatliche Aktualisie­rung der Arzneimittelstammdaten vorgesehen.

Zudem soll künftig der Wechsel der Arzneimitteldatenbank beziehungsweise der Verordnungs­software vereinfacht werden. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband unter Vermittlung des Bundesschiedsamts verständigt.

Hintergrund ist das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz). Es sieht unter anderem vor, dass Vertragsärzte für die Verordnung von Arzneimitteln nur solche Programme nutzen dürfen, die in Sachen Arzneimittelpreise, -zusammensetzung und -richtlinien auf dem aktuellen Stand sind. Während Arzneimittelstammdaten bislang quartalsweise aktualisiert werden mussten, hatte der GKV-Spitzenverband ein 14-tägiges Update gefordert. Laut KBV würde eine derartige Frequenz jedoch einen erheblichen Mehraufwand für Ärzte und Softwarehersteller bedeuten.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/77993/Kuerzere-Aktualisierungszyklen-fuer-Verordnungssoftware-vereinbart