Verordnungssoftware soll schneller aktualisiert werden – Kürzere Aktualisierungszyklen für Verordnungssoftware vereinbart
In der Verordnungssoftware der Niedergelassenen ist ab dem 1. April 2018 eine monatliche Aktualisierung der Arzneimittelstammdaten vorgesehen.
Zudem soll künftig der Wechsel der Arzneimitteldatenbank beziehungsweise der Verordnungssoftware vereinfacht werden. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband unter Vermittlung des Bundesschiedsamts verständigt.
Hintergrund ist das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz). Es sieht unter anderem vor, dass Vertragsärzte für die Verordnung von Arzneimitteln nur solche Programme nutzen dürfen, die in Sachen Arzneimittelpreise, -zusammensetzung und -richtlinien auf dem aktuellen Stand sind. Während Arzneimittelstammdaten bislang quartalsweise aktualisiert werden mussten, hatte der GKV-Spitzenverband ein 14-tägiges Update gefordert. Laut KBV würde eine derartige Frequenz jedoch einen erheblichen Mehraufwand für Ärzte und Softwarehersteller bedeuten.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/77993/Kuerzere-Aktualisierungszyklen-fuer-Verordnungssoftware-vereinbart