Therapiehoheit & Autonomie

CareSolution® sichert die Freiheit der Ärzte

Wie kein anderer Beruf genießt der des Arztes ein höheres Ansehen in der Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft. Gleichzeitig leidet er aber auch wie kaum ein anderer unter den Gesundheitspolitischen Restriktionen und der Kontrolle durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen. Dabei findet sich der Mediziner in einem komplexen Beziehungsnetz vielfältiger beruflicher Anforderungen wieder.

Patienten wünschen beste Versorgungsqualität

In Berufskammern, Fachgesellschaften und Arbeitsgruppen sichern Ärzte langfristig ihre medizinischen Qualifikationen, ihre Expertisen und den freien Berufsstand. So forcieren sie den wissenschaftlichen Fortschritt, therapieren, heilen und versorgen die Patienten in einem weltweit führenden Gesundheitssystem. Auch gesundheitsökonomisch schärfen die Krankenkassen das Bewusstsein der Ärzte. Die vorhandenen Ressourcen werden knapper. Die Zusatzbeiträge steigen. Die Pharmakonzerne hingegen füllen den Markt mit innovativen, hochpreisigen Produkten. Die Patienten wiederum wünschen nur die besten und neuesten Therapien.

Ihre Freiheit – Ihre Therapiehoheit

Daher stellt sich die Frage: Wie frei sind Ärzte heute wirklich noch? Welchen Stellenwert und Gestaltungsspielraum hat der Arzt? Ist die ärztliche Therapiehoheit überhaupt noch gewährleistet? Die Antwort ist trotz aller Zweifel einfach: Ärzte bestimmen die Therapien und unterschreiben die Rezepte. Sie entscheiden und begründen es medizinisch und pharmakotherapeutisch, zum Wohl ihrer Patienten. Nur sie wissen, welche Therapien für ihre Patienten individuell und gesundheitsökonomisch sinnvoll und vertretbar sind. Die Therapiehoheit bleibt beim Arzt. Aus dieser Freiheit resultiert die Verantwortung des Arztberufes.


Therapiehoheit und Entscheidungsautonomie – Was kann CareSolution® leisten?

  • Wahrung der Therapiehoheit: Alle Informationen sind Vorschläge. Der Arzt bleibt in seiner Entscheidung frei
  • Indikationssicherheit: Der Arzt entscheidet über die Notwendigkeit der Verordnung
  • Entscheidungshoheit durch objektives Wissen
  • Pseudonymisierung der Angaben
  • Freie Wahl der Versorger / Leistungserbringer
  • Die Wahrung der Therapiehoheit & Regresssicherheit ist obergerichtlich bestätigt: (vgl. OLG Dresden 14 U 1576 / 14)

Hier finden Sie die CareSolution®-Broschüre zum PDF-Download!