Inflationsausgleich
Zur Vermeidung willkürlich steigender Arzneimittelpreise wird im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AMVSG) u.a. das Preismoratorium bis zum 31. Dezember 2022 fortgeführt.
Zur Vermeidung willkürlich steigender Arzneimittelpreise wird im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AMVSG) u.a. das Preismoratorium bis zum 31. Dezember 2022 fortgeführt.