Regressschutz & Rechtssicherheit für Ärzte

Wirtschaftliche Sicherheit dank CareSolution® - Schutz vor Einzelfallprüfung wegen unwirtschaftlicher Verordnung

Den Krankenkassen als Verwalter der Versichertengelder obliegt u.a. die Sicherstellung der wirtschaftlichen Verwendung und somit die Prüfung der Wirtschaftlichkeit. Nach § 106 SGB V haben die Krankenkassen sogar die Pflicht, die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch Beratungen und Prüfungen zu überwachen. Kommen die Kassen zu der Einschätzung, dass eine unwirtschaftliche Verordnungsweise vorliegt, so haben sie die Möglichkeit, eine Prüfung der Einzelverordnung zu initiieren.

Wie kann CareSolution® vor Unwirtschaftlichkeit schützen und Regressschutz bieten?

CareSolution® zeigt Ihnen immer die wirtschaftlichste Verordnungsmöglichkeit für den individuellen Patientenfall auf. Unter Inanspruchnahme und Befolgung der Berechnungen durch CareSolution® haben Ärzte den größtmöglichen Regressschutz bei ihren Verordnungen der parenteralen Ernährung. Da die Verordnung nachweislich und gerichtsfest allen Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit entspricht, sind Regresse (sog. „Einzelfallprüfung wegen unwirtschaftlicher Verordnung“) obsolet. Die vertragsbeteiligten Krankenkassen bestätigen diesen wirtschaftlichen Schutz zusätzlich.

„Folgt der Arzt der Empfehlung des Portals, dann ist ein Regress ausgeschlossen, der darauf beruht, dass es eine finanziell günstigere Produktkombination gegeben hätte, die der Diagnose und dem Therapieziel entspricht.“
[OLG Dresden, 14 U 1576/14, Beschluss vom 22.5.15; II.3.aa, Sätze 1 und 2]

Obergerichtlich bestätigt wurde der  gerichtsfeste wirtschaftliche Schutz für Ärzte mit dem obergerichtlichen Urteil des OLG Dresden im Mai 2015.

OLG-Urteil konstatiert Regressschutz und schafft Rechtssicherheit

Das OLG Dresden fasste dabei u.a. folgende Beschlüsse:

  • CareSolution® sorgt für Regressschutz.
  • CareSolution® wahrt die Therapiefreiheit der Ärzte.
  • CareSolution® ermittelt leitliniengerecht die preislich günstigste Produktkombination.
  • Durch CareSolution® bleibt die Diagnose und Therapieentscheidung des Arztes unangetastet.

Durch das gesprochene Urteil wurde für alle Ärzte die eindeutige Rechtssicherheit bei der Nutzung von CareSolution® geschaffen.

Weitere Informationen zum Urteil finden Sie hier!

Da CareSolution® derzeit das Indikationsgebiet der parenteralen Ernährung abdeckt, bezieht sich der Regressschutz natürlich auf die parenterale Ernährung und nicht auf alle sonst ausgestellten Verordnungen der Praxis.