LG Hamburg untersagt EUROZYTO Falschaussagen zu CARENOBLE und EUROTUBES per Einstweiliger Verfügung
CARENOBLE erwirkt gerichtliche Unterlassung und stellt irreführende Falschaussagen der EUROZYTO GmbH klar. Mit Beschluss des Landgericht Hamburg vom 11.10.2024 [Az.: 312 O 368/24] ist CARENOBLE erfolgreich gegen diverse Falschaussagen der EUROZYTO GmbH vorgegangen. Die EUROZYTO GmbH hat im September 2024 an diverse Geschäftspartner der CARENOBLE sowie über eine breit gestreute Pressemitteilung falsche und irreführende Behauptungen zur Beauftragung der CARENOBLE durch Krankenkassen, zur Wirtschaftlichkeit der EUROTUBE-Leerbeutel und zur Krankenkassen-Logo-Nutzung durch die CARENOBLE verbreitet.