Indikationen für parenterale Ernährung

Wann ist eine parenterale Ernährung medizinisch indiziert?

Es gibt Situationen im Leben, in denen kann eine selbstständige Nahrungsaufnahme nicht mehr vollständig realisiert werden. Als eine Möglichkeit der künstlichen Ernährung ist die parenterale Ernährung daher für den weiteren Krankheitsverlauf eine wichtige, mitunter lebenserhaltende Maßnahme.

Besonders nach oder während einer Krebstherapie, aber auch bei chronischen Erkrankungen wie Leberzirrhose, Pankreatitis oder Niereninsuffizienz und bei älteren Menschen leistet die künstliche Ernährung einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Heilungschancen und der individuellen Lebensqualität. Voraussetzung dafür ist, dass ein Arzt – egal ob Hausarzt oder die behandelnden Fachärzte – eine vorhandene Indikation für die parenterale Ernährung feststellt und die künstliche Ernährungstherapie verordnet.


Indikation zur parenteralen Ernährung

Eine Indikation zur parenteralen Ernährung besteht üblicherweise bei

  • Beeinträchtigung der Energie- und Nährstoffaufnahme z.B. bei Funktionsstörungen des Magen-Darm-Trakts, Maldigestion, Malabsorption
  • Stark erhöhtem Energie- und Nährstoffbedarf (der allein durch orale Aufnahme nicht mehr gedeckt werden kann) z.B. bei bestehenden Tumorerkrankungen, Infektionen oder Wunden

Notwendig wird diese Form der künstlichen Ernährung, wenn die „Schluck- und Verdauungsstraße“ – infolge von Krankheit oder einer Operation – ihre Aufgaben nicht mehr wahrnehmen kann. Dabei treten diese Beschwerden häufig bei onkologischen Patienten (Krebserkrankung), Palliativpatienten (unheilbare Erkrankung) oder in Zusammenhang mit einer Dialyse, der erforderlichen Blutwäsche bei Nierenversagen, auf.

Weitere Indikationen für die parenterale Ernährung

  • Traumen und/oder Schock beispielsweise infolge einer Sepsis, die umgangssprachlich auch als Blutvergiftung bezeichnet wird und im schlimmsten Fall zu Multi-Organ-Versagen führen kann
  • Schwere Verbrennungen
  • Malabsorptionssyndrom
  • Kurzdarmsyndrom oder entzündliche Darmerkrankungen wie Colitis Ulcerosa oder Morbus Crohn
  • Onkologische Erkrankungen beispielsweise Pankreaskarzinom, Lungenkrebs oder Magen- und Darmkrebs
  • Anorexie-Kachexie-Syndrom
  • Resorptions- und Aufnahmestörung im Gastrointestinaltrakt

Applikation der parenteralen Ernährung

  • Infusion über Schwerkraftsystem durch Anschluss der Nährlösungen an den Port bzw. Katheter entweder direkt oder über eine Hahnebank z.B.
  • Infusion über Ernährungspumpe nur mit Dreikammerbeuteln möglich
  • Einstellung der Durchflussrate an Schwerkraftsystem bzw. an Ernährungspumpe
  • Bei Verwendung von mehreren Beuteln kann man diese gleichzeitig oder nacheinander infundieren
  • Infusionszeit richtet sich nach der Infusionsgeschwindigkeit der einzelnen Nährlösungen (Glukose 0,25 g/kg KG/h, EW 0,1 und Fett 0,15)
  • Bei immobilen Patienten wird die Infusion meist über Nacht laufen gelassen

Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Sobald aufgrund einer Indikation eine entsprechende Verordnung für die parenterale Ernährung vorliegt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die benötigten Arzneimittel, Verbandsmaterial und sonstigen Hilfsmittel. Gesetzlich Versicherte müssen in der Regel Zuzahlungen leisten. Normalerweise beträgt die Grenze für die Zuzahlungspflicht zwei Prozent vom jährlichen Familieneinkommen. Bei schwerwiegender, chronischer Erkrankung eines Familienangehörigen ist die Zuzahlungspflicht auf ein Prozent abgesenkt. Patienten können sich somit die darüberhinausgehenden Kosten für die parenterale Ernährung am Jahresende von den Krankenkassen erstatten lassen oder sich eine Zuzahlungsbefreiung einholen. Bei Patienten der privaten Krankenversicherung (PKV) werden die Kosten für eine parenterale Ernährung und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen entsprechend dem jeweils vereinbarten Tarif übernommen. In den meisten Fällen bestehen jedoch keine Zuzahlungspflichten.