Im Bereich der parenteralen Ernährung haben alle marktführenden Unternehmen ihre Preise erhöht

Hersteller erhalten jährlich Ausgleich für Preismoratorium

Zur Vermeidung willkürlich steigender Arzneimittelpreise wird im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AMVSG) u.a. das Preismoratorium bis zum 31. Dezember 2022 fortgeführt.Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 130a Absatz 3a des fünften Sozialgesetzbuchs. Ohne diese gesetzliche Regulierung wäre eine erneute überdurchschnittliche Preisentwicklung zu erwarten gewesen. Allerdings erhalten die pharmazeutischen Unternehmen erstmalig am 01. Juli 2018 und jeweils am 01. Juli der Folgejahre einen inflationsbedingten Ausgleich, der sich aus der Veränderung des vom Statistischen Bundesamt festgelegten Verbraucherpreisindex für Deutschland im Vergleich zum Vorjahr ergibt.

Für den Bereich der parenteralen Ernährung haben alle marktführenden pharmazeutischen Unternehmen am 01. Juli 2018 ihre Preise für insgesamt mehr als 450 Präparate erhöht.