Wirtschaftlichkeitsprüfung

Den Krankenkassen als Verwalter der Versichertengelder obliegt u.a. die Sicherstellung der wirtschaftlichen Verwendung und somit die Prüfung der Wirtschaftlichkeit. Nach § 106 SGB V haben die Krankenkassen sogar die Pflicht die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch Beratungen und Prüfungen zu überwachen.

Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und umfassen die Stichprobenprüfung und die Richtgrößenprüfung bei Überschreitung des Richtgrößenvolumens. Kommen die Kassen zu der Einschätzung, dass eine unwirtschaftliche Verordnungsweise vorliegt, so haben sie die Möglichkeit, eine Prüfung der Einzelverordnung zu initiieren.