Therapiehoheit

Wie frei sind Ärzt:Innen heute wirklich noch? Welchen Stellenwert und Gestaltungsspielraum haben diese? Ist die ärztliche Therapiehoheit überhaupt noch gewährleistet?

Die Antwort ist trotz aller Zweifel einfach: Ärzt:Innen bestimmen die Therapie und unterschreiben die Rezepte. Sie entscheiden und begründen es medizinisch und pharmakotherapeutisch, zum Wohl ihrer Patient:Innen. Nur sie wissen, welche Therapien für ihre Patient:Innen individuell und gesundheitsökonomisch sinnvoll und vertretbar sind. Die Therapiehoheit bleibt bei den Ärzt:Innen. Aus dieser Freiheit resultiert die Verantwortung des Arztberufes.

Die Anwendungsstruktur von CareSolution® stellt die ärztliche Therapiehoheit sicher.

Therapiehoheit und Entscheidungsautonomie – Was kann CareSolution® leisten?

  • Wahrung der Therapiehoheit: Alle Informationen sind Vorschläge. Ärzt:Innen bleiben in ihrer Entscheidung frei
  • Indikationssicherheit: Ärzt:Innen entscheiden über die Notwendigkeit der Verordnung
  • Entscheidungshoheit durch objektives Wissen
  • Pseudonymisierung der Angaben
  • Freie Wahl der Versorger / Leistungserbringer
  • Die Wahrung der Therapiehoheit & Regresssicherheit ist obergerichtlich bestätigt: (vgl. OLG Dresden 14 U 1576 / 14)