Regress
Den Krankenkassen als Verwalter der Versichertengelder obliegt u.a. die Sicherstellung der wirtschaftlichen Verwendung und somit die Prüfung der Wirtschaftlichkeit. Nach § 106 SGB V haben die Krankenkassen sogar die Pflicht die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch Beratungen und Prüfungen zu überwachen. Kommen die Kassen zu der Einschätzung, dass eine unwirtschaftliche Verordnungsweise vorliegt, so haben sie die Möglichkeit, u.a. eine Prüfung der Einzelverordnung zu initiieren, über die die Kassenärztlichen Vereinigungen informiert werden.
Wie kann CareSolution® vor Unwirtschaftlichkeit schützen und Regressschutz bieten?
CareSolution® zeigt Ihnen immer die wirtschaftlichste Verordnungsmöglichkeit für Ihren individuellen Patient:Innenfall auf. Unter Inanspruchnahme und Befolgung der Berechnungen durch CareSolution® haben Ärzt:Innen den größtmöglichen Regressschutz bei ihren Verordnungen der parenteralen Ernährung. Da die Verordnung nachweislich und gerichtsfest allen Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit entspricht, sind Regresse (sog. „Einzelfallprüfung wegen unwirtschaftlicher Verordnung“) obsolet.
„Folgt der Arzt der Empfehlung des Portals, dann ist ein Regress ausgeschlossen, der darauf beruht, dass es eine finanziell günstigere Produktkombination gegeben hätte, die der Diagnose und dem Therapieziel entspricht.“
[OLG Dresden, 14 U 1576/14, Beschluss vom 22.5.15; II.3.aa, Sätze 1 und 2]