FAQ: Häufig gestellte Fragen

Antworten zur Dienstleistung für Ärzte CareSolution®

Wer ist die Carenoble Gesellschaft für Gesundheitsökonomie?

Die Carenoble ist kein Lieferant oder Leistungserbringer! Wir sind ein wissenschaftliches Team aus den Fachbereichen Pharmakologie, Ernährungswissenschaften und -medizin, Informationstechnologie, Management und Recht. Objektiv und interdisziplinär entwickeln und begleiten wir langfristig wirksame Gesamtlösungen zur Vereinigung von Leitlinienwissen, Wirtschaftlichkeit  in  der  Arzneimittel-Verordnung,  Regressschutz  für  Ärzte  sowie  die  Prozess-Implementierung im Praxisalltag.

Ausschluss von Interessenskonflikten: Die CARENOBLE Gesellschaft für Gesundheitsökonomie und alle Mitarbeiter stehen in keinerlei Interessenskonflikten durch Verbindungen zu Herstellern oder am Arzneimittelumsatz partizipierender Leistungserbringer und/oder Firmen.


Was ist CareSolution®?

Über  den  unabhängigen Informationsdienst CareSolution®  werden  Dienstleistungen  für  Ärzte  im  Verbund  mit  gesetzlichen Krankenkassen erbracht.  Im Zentrum  der  Services für  bereits über 16.500  Ärzte  stehen spezifische Arzneimittelwirtschaftlichkeitsberechnungen und Umsetzungsbegleitungen im Alltag. Über  das  Portal  CareSolution®  werden  auf  Basis  spezialisierter  Datenbanken  objektiv  und  leitliniengemäß  alle Arzneimittel  mit  therapeutisch  gleicher  Wirkung  und  gleichen  Nährstoffen  (Aminosäuren,  Fett,  Glukose,  Elektrlyte, Spurenelemente,  Vitamine:  Nur  All-in-One-Lösungen)  für  den  Arzt  nach  seinen  Vorgaben  zum  Patientenbedarf analysiert und deren Preise vergleichbar gemacht  (Fertigarzneimittel gemäß Arzneimittelpreisverordnung und individuelle Apothekenherstellung gemäß Hilfstaxe-Vereinbarung). Denn die Auswahl der eingesetzten Produkte steht in direktem Zusammenhang mit dem Abrechnungspreis. Die  Bereitstellung  aller  Arzneimittelinformationen  für  die  Anwender  (nur  medizinische  Fachkreise) erfolgen  wahlweise selbsttätig online über das Verordnungsservice-Portal oder alternativ auch persönlich per Telefon, E-Mail, Fax etc. durch das fachliche Expertenteam (Pharmakologie, Ernährungswissenschaften).


Warum ist die parenterale Ernährung ein relevantes Thema für die Krankenkassen?

Die Produkt- und Preisvielfalt bei Arzneimitteln und Hilfsmitteln für die parenterale Ernährung ist enorm groß. Die Analysen von > 35.000 durchgeführten Verordnungsfällen zeigen mögliche Senkungen der Tagestherapiekosten um bis zu 150,- EURO. Bundesweit beträgt das Senkungspotenzial durch Ausnutzung von Preisunterschieden 150.000.000 Euro pro Jahr – allein bei der parenteralen Ernährung.


Warum ist eine Anmeldung für das Verordnungsservice-Portal CareSolution® nötig?

Arzneimittelinformationen dürfen gemäß § 10 HWG nur medizinischen Fachkreisen öffentlich zugänglich gemacht werden, aus diesem Grund ist hierzu Ihre Fachkreis-Anmeldung nötig. Diese Registrierung verpflichtet Sie gegenüber der Carenoble zu nichts.


Testzugang für CareSolution® – Wie funktioniert‘s?

CareSolution® ist nach §10 HWG medizinischen Fachkreisen vorbehalten. Registrieren Sie sich auf www.caresolution.de für einen Testzugang. Für Ihren Berufsnachweis nennen Sie uns bitte Ihre LANR/BSNR. Sie erreichen uns auch per E-Mail: kontakt@caresolution.de und telefonisch: 0341 / 23 10 112.


Kann CareSolution® auch ohne Internet genutzt werden?

Ja. Ein interdisziplinäres Expertenteam hat CareSolution® für Sie geschaffen. So finden Ihre Therapien immer die besten Produktoptionen. Auch telefonisch oder per Fax erhalten Sie in kürzester Zeit für Ihre Verordnungswünsche die passenden Vorschläge von unserem unabhängigen Informationsdienst. Auch für kritische Hinweise und Anmerkungen haben wir ein offenes Ohr.


Was kostet CareSolution® die Ärzte?

Nichts, die Dientsleistung ist für Ärzte und Fachkreise kostenlos. Eine Managementaufgabe von Arztpraxen ist die Sicherstellung ihrer wirtschaftlichen Verordnungsweise. Dazu fehlen aber neutrale vergleichende Werkzeuge. Daher unterstützen Krankenkassen Sie mit Produktinformationen nach § 73(8) SGB V, zum Beispiel auch durch CareSolution®: individuell, transparent und evident. Weil die Kassen unsere unabhängigen Informationsdienste vergüten, ist Ihre Nutzung von CareSolution® kostenfrei.


Muss ein Mediziner CareSolution® benutzen?

Nein. Die Nutzung von CareSolution® ist freiwillig, garantiert Ihnen aber immer Budget- und Verordnungssicherheit im Produkte- und Preisdschungel.


Wie steht es um den Datenschutz?

Für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind keine Patientendaten nötig.

  • Alle Angaben sind zu pseudonymisieren (= Namenlos)
  • Der  Arzt  kann  zur  Identifizierung  und  zur  Teilnehmer-Kassen-Zuordnung  eines  Falles  selbstgewählte Pseudonyme verwenden (=Nummer, Phantasiename etc.)
  • Sollten  z.B.  zur  Patienten-Wiedererkennung  auf  eigenen  Wunsch  des  Arztes  Klardaten  des  Patienten verwendet werden, ist die Carenoble berechtigt diese Sozialdaten zu verarbeiten und erfüllt alle technischorganisatorischen  Maßnahmen.  Für  diesen  Fall  ist  das  Einverständnis  des  Patienten  nötig.  Eine  Muster-Patienteneinwilligung steht im geschützten Downloadbereich des Portals zur Verfügung.

Wer hat den Datenschutz geprüft und die Testate ausgestellt?

  • Alle  EDV-technischen  Verfahren  unterliegen  den  klaren  und  strengen  Regeln der Datenschutz-Grundverordnung,  des Bundesdatenschutzgesetztes  und  dem  Sozialgesetzbuch. Die  Überprüfung  auf  Einhaltung  aller vorgeschriebenen Maßnahmen obliegt den Aufsichtsbehörden durch den Datenschutzbeauftragten und den Krankenkassen.
  • Alle  Prüfergebnisse  werden  in  Prüfberichten  dokumentiert:  Alle  Anforderungen  an  Datenschutz  und Datensicherheit sind vollumfänglich erfüllt. Es bestehen keine Bedenken zur  Datenschutz-Konformität der Dienstleistungen von CareSolution®.

Wo wurde bereits über CareSolution® und Carenoble berichtet?

Einen Auszug aus den Berichterstattungen und Veröffentlichungen über Carenoble und CareSolution® finden Sie hier:


Was bedeutet, CareSolution® bietet Regressschutz?

Unter Inanspruchnahme und Befolgung der Berechnungen durch CareSolution® haben Ärzte bei der Verordnung der parenteralen Ernährung den größtmöglichen Regressschutz.  Da  die  Verordnung  nachweislich  und  gerichtsfest  allen  Anforderungen  an  die  Wirtschaftlichkeit entspricht, sind Regresse (sog. „Einzelfallprüfung wegen unwirtschaftlicher Verordnung“) obsolet. Da CareSolution® derzeit das Indikationsgebiet der parenteralen Ernährung abdeckt, bezieht sich der Regressschutz natürlich auf die PE und nicht auf alle sonst ausgestellten Verordnungen der Praxis. Zusätzlich besteht der gerichtsfeste wirtschaftliche Schutz für Ärzte seit dem obergerichtlichen Urteil des OLG Dresden [14 U 1576/14].

In diesem Urteil wurde u. a. konstatiert:

  • CareSolution® sorgt für Regressschutz,
  • CareSolution® wahrt die Therapiefreiheit der Ärzte,
  • CareSolution® ermittelt leitliniengerecht die preislich günstigste Produktkombination
  • Die Diagnose und Therapieentscheidung des Arztes bleibt unangetastet.

Das vollständige Urteil finden Sie hier.


Bleiben bei der Nutzung von CareSolution® die bislang bewährten Versorgungsstrukturen?

Die Carenoble ist kein Leistungserbringer. Ihr Patient hat die  freie Wahl, Ihre bewährten  Versorgungsstrukturen bleiben unberührt. CareSolution® liefert nur Rezeptinformationen. Auf Ihren Wunsch erhalten auch Ihre Dienstleister einen CareSolution®-Zugang. Denn seriöse Versorgungsanbieter respektieren Ihre wirtschaftlichen Pflichten. So setzen auch Apotheken, Ernährungsberater/innen, Pflegedienste und Home-Care-Lieferanten CareSolution für ihre regresssicheren Empfehlungen ein. Damit wird der volle Service immer wirtschaftlich. Es sind die Vertrauenspartner von CareSolution®.