FAQ: Häufig gestellte Fragen
Antworten zur Dienstleistung für Ärzte CareSolution®
Wer ist die Carenoble Gesellschaft für Gesundheitsökonomie?
Die Carenoble ist kein Lieferant oder Leistungserbringer! Wir sind ein wissenschaftliches Team aus den Fachbereichen Pharmakologie, Ernährungswissenschaften und -medizin, Informationstechnologie, Management und Recht. Objektiv und interdisziplinär entwickeln und begleiten wir langfristig wirksame Gesamtlösungen zur Vereinigung von Leitlinienwissen, Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittel-Verordnung, Regressschutz für Ärzte sowie die Prozess-Implementierung im Praxisalltag.
Ausschluss von Interessenskonflikten: Die CARENOBLE Gesellschaft für Gesundheitsökonomie und alle Mitarbeiter stehen in keinerlei Interessenskonflikten durch Verbindungen zu Herstellern oder am Arzneimittelumsatz partizipierender Leistungserbringer und/oder Firmen.
Was ist CareSolution®?
Über den unabhängigen Informationsdienst CareSolution® werden Dienstleistungen für Ärzte im Verbund mit gesetzlichen Krankenkassen erbracht. Im Zentrum der Services für bereits über 16.500 Ärzte stehen spezifische Arzneimittelwirtschaftlichkeitsberechnungen und Umsetzungsbegleitungen im Alltag. Über das Portal CareSolution® werden auf Basis spezialisierter Datenbanken objektiv und leitliniengemäß alle Arzneimittel mit therapeutisch gleicher Wirkung und gleichen Nährstoffen (Aminosäuren, Fett, Glukose, Elektrlyte, Spurenelemente, Vitamine: Nur All-in-One-Lösungen) für den Arzt nach seinen Vorgaben zum Patientenbedarf analysiert und deren Preise vergleichbar gemacht (Fertigarzneimittel gemäß Arzneimittelpreisverordnung und individuelle Apothekenherstellung gemäß Hilfstaxe-Vereinbarung). Denn die Auswahl der eingesetzten Produkte steht in direktem Zusammenhang mit dem Abrechnungspreis. Die Bereitstellung aller Arzneimittelinformationen für die Anwender (nur medizinische Fachkreise) erfolgen wahlweise selbsttätig online über das Verordnungsservice-Portal oder alternativ auch persönlich per Telefon, E-Mail, Fax etc. durch das fachliche Expertenteam (Pharmakologie, Ernährungswissenschaften).
Warum ist die parenterale Ernährung ein relevantes Thema für die Krankenkassen?
Die Produkt- und Preisvielfalt bei Arzneimitteln und Hilfsmitteln für die parenterale Ernährung ist enorm groß. Die Analysen von > 35.000 durchgeführten Verordnungsfällen zeigen mögliche Senkungen der Tagestherapiekosten um bis zu 150,- EURO. Bundesweit beträgt das Senkungspotenzial durch Ausnutzung von Preisunterschieden 150.000.000 Euro pro Jahr – allein bei der parenteralen Ernährung.
Warum ist eine Anmeldung für das Verordnungsservice-Portal CareSolution® nötig?
Arzneimittelinformationen dürfen gemäß § 10 HWG nur medizinischen Fachkreisen öffentlich zugänglich gemacht werden, aus diesem Grund ist hierzu Ihre Fachkreis-Anmeldung nötig. Diese Registrierung verpflichtet Sie gegenüber der Carenoble zu nichts.
Testzugang für CareSolution® – Wie funktioniert‘s?
CareSolution® ist nach §10 HWG medizinischen Fachkreisen vorbehalten. Registrieren Sie sich auf www.caresolution.de für einen Testzugang. Für Ihren Berufsnachweis nennen Sie uns bitte Ihre LANR/BSNR. Sie erreichen uns auch per E-Mail: kontakt@caresolution.de und telefonisch: 0341 / 23 10 112.
Kann CareSolution® auch ohne Internet genutzt werden?
Ja. Ein interdisziplinäres Expertenteam hat CareSolution® für Sie geschaffen. So finden Ihre Therapien immer die besten Produktoptionen. Auch telefonisch oder per Fax erhalten Sie in kürzester Zeit für Ihre Verordnungswünsche die passenden Vorschläge von unserem unabhängigen Informationsdienst. Auch für kritische Hinweise und Anmerkungen haben wir ein offenes Ohr.
Was kostet CareSolution® die Ärzte?
Nichts, die Dientsleistung ist für Ärzte und Fachkreise kostenlos. Eine Managementaufgabe von Arztpraxen ist die Sicherstellung ihrer wirtschaftlichen Verordnungsweise. Dazu fehlen aber neutrale vergleichende Werkzeuge. Daher unterstützen Krankenkassen Sie mit Produktinformationen nach § 73(8) SGB V, zum Beispiel auch durch CareSolution®: individuell, transparent und evident. Weil die Kassen unsere unabhängigen Informationsdienste vergüten, ist Ihre Nutzung von CareSolution® kostenfrei.
Muss ein Mediziner CareSolution® benutzen?
Nein. Die Nutzung von CareSolution® ist freiwillig, garantiert Ihnen aber immer Budget- und Verordnungssicherheit im Produkte- und Preisdschungel.
Wie steht es um den Datenschutz?
Für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind keine Patientendaten nötig.
- Alle Angaben sind zu pseudonymisieren (= Namenlos)
- Der Arzt kann zur Identifizierung und zur Teilnehmer-Kassen-Zuordnung eines Falles selbstgewählte Pseudonyme verwenden (=Nummer, Phantasiename etc.)
- Sollten z.B. zur Patienten-Wiedererkennung auf eigenen Wunsch des Arztes Klardaten des Patienten verwendet werden, ist die Carenoble berechtigt diese Sozialdaten zu verarbeiten und erfüllt alle technischorganisatorischen Maßnahmen. Für diesen Fall ist das Einverständnis des Patienten nötig. Eine Muster-Patienteneinwilligung steht im geschützten Downloadbereich des Portals zur Verfügung.
Wer hat den Datenschutz geprüft und die Testate ausgestellt?
- Alle EDV-technischen Verfahren unterliegen den klaren und strengen Regeln der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetztes und dem Sozialgesetzbuch. Die Überprüfung auf Einhaltung aller vorgeschriebenen Maßnahmen obliegt den Aufsichtsbehörden durch den Datenschutzbeauftragten und den Krankenkassen.
- Alle Prüfergebnisse werden in Prüfberichten dokumentiert: Alle Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit sind vollumfänglich erfüllt. Es bestehen keine Bedenken zur Datenschutz-Konformität der Dienstleistungen von CareSolution®.
Wo wurde bereits über CareSolution® und Carenoble berichtet?
Einen Auszug aus den Berichterstattungen und Veröffentlichungen über Carenoble und CareSolution® finden Sie hier:
- Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns: „Wirtschaftliche Verordnungsweise parenteraler Ernährung“
Quelle: Weblink: https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Verordnung/VO-aktuell/2017/KVB-VA-170522-SOP-Caresolution-Parenterale-Ernaehrung.pdf - KV Nordrhein: „Parenterale Ernährung einfach und effektiv verordnen – und vor Regressen geschützt bleiben“
1. Quelle: Weblink: https://www.kvno.de/10praxis/40verordnungen/20heilmittel/a_z/caresolution/index.html
2. Quelle: Verordnungsmanagement Arzneimittel 2013, Seite 21 „Parenterale Ernährung – Portal CareSolution“ - KBV: parenterale Ernährung über Portal CareSolution
Quelle: KBV KOMPAKT, Newsletter 08/2010, Pressemitteilung der KVNO - Deutsches Ärzteblatt: „DAK Versorgungsvertrag für Patienten mit künstlicher Ernährung“
Quelle: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/50874 - Deutsches Ärzteblatt: „Online-Hilfe für Ärzte zur parenteralen Ernährung“
Autor/Quelle: www.aerzteblatt.de - Ärztezeitung: „Ärzte-Portal bietet Infos zu parenteraler Ernährung“
Autor/Quelle: www.aerztezeitung.de - Brandenburger Nephrologie Kolleg: „Der BKK Landesverband NORDWEST unterstützt Ärzte bei der
Bewertung auf freiwilliger Basis mit Hilfe des Versorgungsmanagement-Systems CareSolution, einer Soft ware der Firma Carenoble“
Weblink: http://www.blnp.de/index.php?id=3 - DAK: Onlineportal für optimale Versorgung Schwerstkranker
Weblink: http://www.dak.de/dak/bundesweite_themen/Onlineportal_fuer_Schwerstkranke-1319380.html - Wikipedia: Eintrag „Parenterale Ernährung“. Weblink-Verweis zur Wirtschaftlichkeit PE auf CareSolution
Weblink: http://de.wikipedia.org/wiki/Parenterale_Ern%C3%A4hrung - Weitere: Pharmazeutische Zeitung, Apotheke Adhoc, etc.
Was bedeutet, CareSolution® bietet Regressschutz?
Unter Inanspruchnahme und Befolgung der Berechnungen durch CareSolution® haben Ärzte bei der Verordnung der parenteralen Ernährung den größtmöglichen Regressschutz. Da die Verordnung nachweislich und gerichtsfest allen Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit entspricht, sind Regresse (sog. „Einzelfallprüfung wegen unwirtschaftlicher Verordnung“) obsolet. Da CareSolution® derzeit das Indikationsgebiet der parenteralen Ernährung abdeckt, bezieht sich der Regressschutz natürlich auf die PE und nicht auf alle sonst ausgestellten Verordnungen der Praxis. Zusätzlich besteht der gerichtsfeste wirtschaftliche Schutz für Ärzte seit dem obergerichtlichen Urteil des OLG Dresden [14 U 1576/14].
In diesem Urteil wurde u. a. konstatiert:
- CareSolution® sorgt für Regressschutz,
- CareSolution® wahrt die Therapiefreiheit der Ärzte,
- CareSolution® ermittelt leitliniengerecht die preislich günstigste Produktkombination
- Die Diagnose und Therapieentscheidung des Arztes bleibt unangetastet.
Das vollständige Urteil finden Sie hier.
Bleiben bei der Nutzung von CareSolution® die bislang bewährten Versorgungsstrukturen?
Die Carenoble ist kein Leistungserbringer. Ihr Patient hat die freie Wahl, Ihre bewährten Versorgungsstrukturen bleiben unberührt. CareSolution® liefert nur Rezeptinformationen. Auf Ihren Wunsch erhalten auch Ihre Dienstleister einen CareSolution®-Zugang. Denn seriöse Versorgungsanbieter respektieren Ihre wirtschaftlichen Pflichten. So setzen auch Apotheken, Ernährungsberater/innen, Pflegedienste und Home-Care-Lieferanten CareSolution für ihre regresssicheren Empfehlungen ein. Damit wird der volle Service immer wirtschaftlich. Es sind die Vertrauenspartner von CareSolution®.