Kurzportrait zum Datenschutz

CareSolution® hält alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein

Die Carenoble ist ein privates Institut für Gesundheitsökonomie und stellt herstellerunabhängige, spezifische und neutrale Arzneimittelinformationen für Krankenkassen und in deren Auftrag auch medizinischen Fachkreisen wie Ärzten, Apothekern, Kliniken und Pflegediensten zur Verfügung.

Hierbei kommt das webbasierte Verordnungsservice-Portal CareSolution® zum Einsatz. Die GKV-gestützten herstellerneutralen Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind nur für Fachkreise zugänglich [Modul 1: PE].

Das Verordnungsservice-Portal CareSolution® wird durch die Carenoble online bereitgestellt. Deshalb ist die Carenoble für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.

 

Die ärztliche Nutzung von CareSolution®

Die Bereitstellung von Arzneimittelinformationen ist gemäß § 10 HWG nur für medizinische Fachkreise bestimmt. Daher und aufgrund der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und des BDSG ist eine schriftliche Registrierung (Fachkreis-Anmeldung) des Arztes zur online-Nutzung von CareSolution® notwendig.

  • Für patientenindividuelle Anfragen sind keine Klarnamen nötig (Anonymisierung)
  • Sollten z. B. zur Patienten-Wiedererkennung auf eigenen Wunsch des Arztes Klardaten des Patienten verwendet werden, ist die Carenoble berechtigt diese Sozialdaten zu verarbeiten. Für diesen Fall ist das Einverständnis des Patienten nötig. Eine Muster-Patienteneinwilligung steht im geschützten Downloadbereich des Portals zur Verfügung.
  • Regelmäßige Prüfungsaudits testieren: Alle Anforderungen an die Verarbeitung von Sozialdaten sind vollumfänglich erfüllt. Es bestehen keine Bedenken zur Datenschutz-Konformität der Dienstleistungen von CareSolution®.
  • Es sind keine Klarnamen des Patienten erforderlich.
  • Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Die Beauftragung durch die GKV

  • Die Carenoble ist von gesetzlichen Krankenkassen beauftragt und berechtigt Sozialdaten zu verarbeiten, erfüllt alle technisch-organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DS-GVO, § 78 SGB X.
  • Diese Maßnahmen sind Bestandteil eines Vertrages mit jeder Krankenkasse zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 80 SGB X, Art. 28 DS-GVO.
  • CareSolution® verwendet alle Daten rein zweckgebunden. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

Die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung aller Maßnahmen obliegt den Aufsichtsbehörden sowie den  Datenschutzbeauftragten der Krankenkassen und wird in Prüfberichten testiert.