FAQ: Häufig gestellte Fragen

Antworten zur Dienstleistung für Ärzt:Innen - CareSolution®

Wer ist die Carenoble Gesellschaft für Gesundheitsökonomie?

Die CARENOBLE ist kein Lieferant oder Leistungserbringer! Wir sind ein wissenschaftliches Team aus den Fachbereichen Pharmakologie, Ernährungswissenschaften und -medizin, Informationstechnologie, Management und Recht. Objektiv und interdisziplinär entwickeln und begleiten wir langfristig wirksame Gesamtlösungen zur Vereinigung von Leitlinienwissen, Wirtschaftlichkeit  in  der  Arzneimittel-Verordnung,  Regressschutz  für  Ärzt:Innen  sowie  die  Prozess-Implementierung im Praxisalltag.

Ausschluss von Interessenskonflikten: Die CARENOBLE Gesellschaft für Gesundheitsökonomie und alle Mitarbeitenden stehen in keinerlei Interessenskonflikten durch Verbindungen zu Herstellern oder am Arzneimittelumsatz partizipierender Leistungserbringer und/oder Firmen.


Was ist CareSolution®?

Über  den  unabhängigen Informationsdienst CareSolution®  werden  Dienstleistungen  für  Ärzt:Innen  im  Verbund  mit  gesetzlichen Krankenkassen erbracht.  Im Zentrum unserer Dienstleistungen  stehen spezifische Arzneimittelwirtschaftlichkeitsberechnungen und Umsetzungsbegleitungen im Alltag. Über  das  Portal  CareSolution®  werden  auf  Basis  spezialisierter  Datenbanken  objektiv  und  leitliniengemäß  alle Arzneimittel  mit  therapeutisch  gleicher  Wirkung  und  gleichen  Nährstoffen  (Aminosäuren,  Fett,  Glukose,  Elektrlyte, Spurenelemente,  Vitamine:  Nur  All-in-One-Lösungen)  für  Ärzt:Innen nach  deren Vorgaben  zum  Patient:Innenbedarf analysiert und deren Preise vergleichbar gemacht  (Fertigarzneimittel gemäß Arzneimittelpreisverordnung und individuelle Apothekenherstellung gemäß Hilfstaxe-Vereinbarung). Denn die Auswahl der eingesetzten Produkte steht in direktem Zusammenhang mit dem Abrechnungspreis. Die  Bereitstellung  aller  Arzneimittelinformationen  für  die  Anwender:Innen (nur  medizinische  Fachkreise) erfolgen  wahlweise selbsttätig online über das Verordnungsservice-Portal oder alternativ auch persönlich per Telefon, E-Mail, Fax etc. durch das fachliche Expert:Innenteam (Pharmakologie, Ernährungswissenschaften).


Warum ist die parenterale Ernährung ein relevantes Thema für die Krankenkassen?

Die Produkt- und Preisvielfalt bei Arzneimitteln und Hilfsmitteln für die parenterale Ernährung ist enorm. Die Analysen von > 35.000 durchgeführten Verordnungsfällen zeigen mögliche Senkungen der Tagestherapiekosten um bis zu 150,- EUR. Bundesweit beträgt das Senkungspotenzial durch Ausnutzung von Preisunterschieden 150.000.000 EUR pro Jahr – allein bei der parenteralen Ernährung.


Warum ist eine Anmeldung für das Verordnungsservice-Portal CareSolution® nötig?

Arzneimittelinformationen dürfen gemäß § 10 HWG nur medizinischen Fachkreisen öffentlich zugänglich gemacht werden, aus diesem Grund ist hierzu Ihre Fachkreis-Anmeldung nötig. Diese Registrierung verpflichtet Sie gegenüber der CARENOBLE zu nichts.


Testzugang für CareSolution® – Wie funktioniert‘s?

CareSolution® ist nach §10 HWG medizinischen Fachkreisen vorbehalten. Registrieren Sie sich auf www.caresolution.de für einen Testzugang. Für Ihren Berufsnachweis nennen Sie uns bitte Ihre LANR/BSNR. Sie erreichen uns auch per E-Mail: kontakt@caresolution.de und telefonisch: 0341 / 23 10 112.


Kann CareSolution® auch ohne Internet genutzt werden?

Ja. Ein interdisziplinäres Expert:Innenteam hat CareSolution® für Sie geschaffen. So finden Ihre Therapien immer die besten Produktoptionen. Auch telefonisch oder per Fax erhalten Sie in kürzester Zeit für Ihre Verordnungswünsche die passenden Vorschläge von unserem unabhängigen Informationsdienst. Auch für kritische Hinweise und Anmerkungen haben wir stets ein offenes Ohr.


Was kostet CareSolution® für Ärzt:Innen?

Nichts! Die Dientsleistung ist für Ärzt:Innen und Fachkreise kostenlos. Eine Managementaufgabe von Arztpraxen ist die Sicherstellung ihrer wirtschaftlichen Verordnungsweise. Dazu fehlen jedoch neutrale vergleichende Werkzeuge. Daher unterstützen Krankenkassen Sie mit Produktinformationen nach § 73(8) SGB V, zum Beispiel auch durch CareSolution®: individuell, transparent und evident. Weil die Kassen unsere unabhängigen Informationsdienste vergüten, ist Ihre Nutzung von CareSolution® kostenfrei.


Müssen Mediziner:Innen CareSolution® benutzen?

Nein. Die Nutzung von CareSolution® ist freiwillig, garantiert Ihnen aber immer Budget- und Verordnungssicherheit im Produkte- und Preisdschungel der künstlichen Ernährung.


Wie steht es um den Datenschutz?

Für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind keine Patientendaten nötig.

  • Es werden keine personenbezogenen Angaben zu Patient:Innen für die Berechnungen benötigt
  • Nur die nötigsten Daten zur spezifischen Fallberechnung sind anzugeben. Dazu gehören:
      • Alter und Geburtsjahr
      • Körpergröße und -gewicht
      • Geschlecht
      • zugehörige Krankenkasse (= wichtig für die Zuordnung der Berechnung)
  • Die CARENOBLE hält sich strikt an das Prinzip der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO
  • Die CARENOBLE ist darüber hinaus jedoch berechtigt, Sozialdaten zu verarbeiten und erfüllt alle dafür notwendigen technisch-organisatorischen Bedingungen

Wer hat den Datenschutz geprüft und die Testate ausgestellt?

  • Alle  EDV-technischen  Verfahren  unterliegen  den  klaren  und  strengen  Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),  des Bundesdatenschutzgesetztes  und  dem  Sozialgesetzbuch. Die  Überprüfung  auf  Einhaltung  aller vorgeschriebenen Maßnahmen obliegt den Aufsichtsbehörden durch den Datenschutzbeauftragten und den Krankenkassen.
  • Alle  Prüfergebnisse  werden  in  Prüfberichten  dokumentiert:  Alle  Anforderungen  an  Datenschutz  und Datensicherheit sind vollumfänglich erfüllt. Es bestehen keine Bedenken zur  Datenschutz-Konformität der Dienstleistungen von CareSolution®.

Wo wurde bereits über CareSolution® und CARENOBLE berichtet?

Einen Auszug aus den Berichterstattungen und Veröffentlichungen über CARENOBLE und CareSolution® finden Sie hier:


Was bedeutet: CareSolution® bietet Regressschutz?

Unter Inanspruchnahme und Befolgung der Berechnungen durch CareSolution® haben Ärzt:Innen bei der Verordnung der parenteralen Ernährung den größtmöglichen Regressschutz.  Da  die  Verordnung  nachweislich  und  gerichtsfest  allen  Anforderungen  an  die  Wirtschaftlichkeit entspricht, sind Regresse (sog. „Einzelfallprüfung wegen unwirtschaftlicher Verordnung“) obsolet. Da CareSolution® derzeit das Indikationsgebiet der parenteralen Ernährung abdeckt, bezieht sich der Regressschutz natürlich auf die PE und nicht auf alle sonst ausgestellten Verordnungen der Praxis. Zusätzlich besteht der gerichtsfeste wirtschaftliche Schutz für Ärzt:Innen seit dem obergerichtlichen Urteil des OLG Dresden [14 U 1576/14].

In diesem Urteil wurde u. a. konstatiert:

  • CareSolution® sorgt für Regressschutz,
  • CareSolution® wahrt die ärztliche Therapiefreiheit,
  • CareSolution® ermittelt leitliniengemäß die preislich günstigste Produktkombination
  • Die Diagnose und Therapieentscheidung von Ärzt:Innen bleibt unangetastet.

Das vollständige Urteil finden Sie hier.


Bleiben bei der Nutzung von CareSolution® die bislang bewährten Versorgungsstrukturen?

Die CARENOBLE ist kein Leistungserbringer. Patient:Innen haben die freie Wahl und bewährte  Versorgungsstrukturen bleiben unberührt. CareSolution® liefert nur Rezeptinformationen. Auf Ihren Wunsch erhalten auch Ihre Dienstleister einen CareSolution®-Zugang. Denn seriöse Versorgungsanbieter respektieren Ihre wirtschaftlichen Pflichten. So setzen auch Apotheken, Ernährungsberater:Innen, Pflegedienste und Home-Care-Lieferanten CareSolution® für ihre regresssicheren Empfehlungen ein. Damit wird der volle Service immer wirtschaftlich. Es sind die Vertrauenspartner von CareSolution®.