Therapiehoheit & Autonomie

CareSolution® sichert die Freiheit von Ärzt:Innen

Wie keine andere Berufsgruppe genießt die der Ärzt:Innen ein hohes Ansehen in der Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft. Gleichzeitig leidet diese aber wie kaum eine andere unter den gesundheitspolitischen Restriktionen, der Kontrolle durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen sowie der Kassenärztlichen Vereinigungen. Dabei findet sich Mediziner:Innen in einem komplexen Beziehungsnetz vielfältiger beruflicher Anforderungen wieder.

Patient:Innen wünschen beste Versorgungsqualität

In Berufskammern, Fachgesellschaften und Arbeitsgruppen sichern Ärzt:Innen langfristig ihre medizinischen Qualifikationen, ihre Expertisen und den freien Berufsstand. So forcieren sie den wissenschaftlichen Fortschritt, therapieren, heilen und versorgen  Patient:Innen in einem weltweit führenden Gesundheitssystem. Gesundheitsökonomisch versuchen Krankenkassen das Bewusstsein der Ärzt:Innen zu schärfen. Die vorhandenen Ressourcen werden knapper. Die Zusatzbeiträge steigen. Die Pharmakonzerne hingegen füllen den Markt mit innovativen, hochpreisigen Produkten. Patient:Innen wiederum wünschen nur die besten und neuesten Therapien.

Ihre Freiheit – Ihre Therapiehoheit

Daher stellt sich die Frage: Wie frei sind Ärzt:Innen heute wirklich noch? Welchen Stellenwert und Gestaltungsspielraum haben Ärzt:Innen? Ist die ärztliche Therapiehoheit überhaupt noch gewährleistet? Die Antwort ist trotz aller Zweifel einfach: Ärzt:Innen bestimmen die Therapie und unterschreiben die Rezepte. Sie entscheiden und begründen es medizinisch und pharmakotherapeutisch, zum Wohl ihrer Patient:Innen. Nur sie wissen, welche Therapien für ihre Patient:Innen individuell und gesundheitsökonomisch sinnvoll und vertretbar sind. Die ärztliche Therapiehoheit ist elementar und steht im Mittelpunkt. Aus dieser Freiheit resultiert aber auch die hohe Verantwortung des Arztberufes.


Therapiehoheit und Entscheidungsautonomie – Was kann CareSolution® leisten?

  • Wahrung der Therapiehoheit: Alle Informationen sind Vorschläge. Ärzt:Innen bleiben in ihrer Entscheidung frei
  • Indikationssicherheit: Ärzt:Innen entscheiden über die Notwendigkeit der Verordnung
  • Entscheidungshoheit durch objektives Wissen
  • Pseudonymisierung der Angaben
  • Freie Wahl der Versorger / Leistungserbringenden
  • Die Wahrung der Therapiehoheit & Regresssicherheit ist obergerichtlich bestätigt: (vgl. OLG Dresden 14 U 1576 / 14)

Hier finden Sie die CareSolution®-Broschüre zum PDF-Download!